Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend, unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit.


2. Lieferung

Für die Lieferung ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Eventuelle Kauf- und sonstige Bedingungen des Bestellers sowie besondere Vereinbarungen treten außer Kraft, soweit sie den Liefer- und Zahlungsbedingungen des Lieferers widersprechen. Durch Erteilung von Aufträgen werden die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Lieferers vom Besteller ausdrücklich anerkannt. Diese Bedingungen gelten bis auf Widerruf auch für künftige Aufträge und Abschlüsse, ohne dass auf diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nochmals ausdrücklich Bezug genommen werden muss.
Etwa angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Überschreitungen berechtigen zu keinerlei Ansprüche des Bestellers. Ereignisse höherer Gewalt sowie Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen und sonstige, außerhalb des Machtbereichs des Lieferers liegende Ereignisse entbinden von der Lieferpflicht. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Aufträge die nach Beendigung der regulären Arbeitszeit zugehen (Mo – Do 16.45 Uhr und Freitag 12.15 Uhr) gelten als am nächsten Arbeitstag zugegangen.
Da es sich um Importware handelt werden Stornierungen nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Auftragseingang anerkannt.
Es wird vorausgesetzt, dass entladene Container besenrein und in einwandfreiem Zustand zurück geliefert werden. Etwaig anfallende Reinigungskosten und/oder Reparaturkosten gehen zu Lasten des Bestellers.


3. Preise

Die Preise sind in EUR gestellt und verstehen sich freibleibend. Lieferungen ins Ausland erfolgen generell unverzollt. Für 20Fuß-Container wird ein Frachtzuschlag erhoben.


4. Zahlungen

Die Rechnungsforderungen des Lieferers sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von 2 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatzes der EZB geschuldet und fällig. Die jeweilige Restforderung des Lieferers wird umfänglich sofort fällig, wenn der Besteller die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält, um Zahlungsaufschub oder Vergleich nachsucht oder seine Zahlungen einstellt. Wechsel werden nur nach vorheriger gegenseitiger Vereinbarung unter Berechnung der Diskont- und sonstigen Wechselspesen angenommen. Scheck- oder Wechselzahlungen sind erst dann als Zahlung anerkannt, wenn die Bareinlösung erfolgt ist. Jede Haftung des Lieferers aus der nicht rechtzeitigen Vorlegung von Schecks und Wechseln ist ausgeschlossen.
Ist der Besteller mit einer Rechnung in Zahlungsverzug, so werden alle späteren Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
Die Vertreter des Lieferers sind zum Inkasso nicht berechtigt; von ihnen eingeräumte Warenrücknahmen, Nachlässe und dergleichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.


5. Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, selbst dann, wenn die Versandpapiere anderslautende Vermerke tragen. Für Transportschwierigkeiten und -schäden jeder Art wird keine Haftung übernommen. Die Verpackung erfolgt nach bester Sorgfalt, der Versand nach bestem Ermessen des Lieferers.


6. Beanstandungen und Gewährleistungen

Der Besteller ist verpflichtet, die Waren unmittelbar nach Eingang auf ihre Beschaffenheit hin und ihrer Eignung für seine Zwecke (gewerbliche Nutzung nur auf eigenes Risiko) zu überprüfen. Beanstandungen (auch Mengendifferenzen) müssen unverzüglich, spätestens mit Ablauf des nächsten Werktages, ab Wareneingang schriftlich, anhand Lieferscheinkopie, dem Lieferer angezeigt werden. Die Erfüllung dieser Anzeigenpflicht ist auch Voraussetzung für Ansprüche aus § 478 BGB.
Spätere Mängelrügen bleiben unberücksichtigt. Beanstandungen berechtigen den Besteller zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen nur in dem Umfange, wie es die Beseitigung des Mangels erfordert. Ist die Beschaffenheit der Waren zurecht beanstandet oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft und erfolgte die Beanstandung rechtzeitig, behält sich der Lieferer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Waren vor. Fehlende Mengen werden, soweit möglich, nachgeliefert; anderenfalls erteilt der Lieferer Gutschrift. Die Haftung des Lieferers bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder sonstiger Einflüsse ohne Verschulden des Lieferers entstehen. Auch entfällt eine Haftung des Lieferers, falls der Besteller oder Dritte an der vom Lieferer ausgelieferten Ware Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzung vornehmen. Alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden, irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


7. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit diese Anpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will der Lieferer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.


8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren, auch bereits bezahlte, bleiben Eigentum des Lieferers, bis der Käufer sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferer, auch die künftig entstehenden, einschließlich aller Nebenforderungen bezahlt und in Zahlung gegebene Schecks und Wechsel eingelöst hat. Der Besteller ist jedoch berechtigt, die Waren im regulären Geschäftsbetrieb an Dritte zu veräußern. Macht er hiervon Gebrauch, so tritt er schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer incl. aller Nebenrechte an den Lieferer ab. Übersteigt der Wert der dem Lieferer gegebenen Sicherungen dessen Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Lieferer auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Abtretung verpflichtet.
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Bei Scheckzahlung oder Wechselhingabe ist für die Festsstellung der Zeitpunktes vollständiger Zahlung die jeweilige Einlösung des Schecks oder Wechsels maßgeblich.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort sowohl für Lieferung als auch für Zahlung ist Hochstadt a. Main, Landkreis Lichtenfels. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Wechselklagen, in jeder Höhe, gilt das Amtsgericht in 96215 Lichtenfels ausdrücklich als vereinbart. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.


10. Allgemeines

An Kostenvoranschlägen, Mustern, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die der Lieferer dem Kunden im Zusammenhang mit Angebot oder Lieferung aushändigt, behält sich der Lieferer sein Eigentum und Urheberrecht vor. Die genannten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind dem Lieferer auf Verlangen zurückzugeben. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für die gesamte Geschäftsverbindung mit unserem Kunden alleine maßgebend. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
Der Kunde übernimmt die Garantie für die Richtigkeit seiner Angaben und der Dokumentation gegenüber den Steuerbehörden. Er trägt das alleinige Risiko, falls Gutmann Lifestyle GmbH das Recht zum Vorsteuerabzug durch unrichtige Angaben verliert oder durch eine ungültige USt-IdNr. umsatzsteuerpflichtig wird.


11. Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Mai 2020

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